top of page





-
Erstellung von Energieausweisen für:
- Neubauten
- Bestandsobjekte
(zur Vorlage bei Miet- und Kaufverträgen von Wohnungen und Gebäuden)
- Altbausanierungen und thermischen Verbesserung
(für Erlangung der jeweiligen Förderungen) -
Bauphysikalische Berechnungen
-
Kostenschätzung
-
Ausschreibung
-
Örtliche Bauaufsicht
-
Begleitende Kontrolle
-
Abrechnung sämtlicher mit dem Bau verbundenen Leistungen
-
Abnahme bzw. Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus technischer Sicht
bottom of page