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Bauaufsicht

Was ist eine ÖBA?

ÖBA= Örtliche Bauaufsicht

Die ÖBA ist die Schnittstelle zwischen den Ausführenden und dem Auftraggeber.

Die ÖBA kontrolliert und steuert die Bauausführung. Das bedeutet, sie überwacht das Zusammenwirken der beteiligten Unternehmen und die terminliche Einhaltung. Sie vertritt Ihre Interessen als Bauherr und übt das Hausrecht auf der Baustelle aus.

Aufgaben im Überb​lick :

  • Einberufung von Baubesprechungen und Dokumentation jener
  • Überwachung der normmäßigen Ausführung
  • Prüfung und Freigabe von Detailplänen
  • Prüfung und Freigabe von Nachträgen
  • Prüfung von Aufmassunterlagen
  • Prüfung und Freigabe von Rechnungen
  • Terminkoordination
  • Übernahme nach der Gewährleistung
  • Natürlich werden immer sämtliche Tätigkeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt.

Wer darf den Aufgabenbereich der ÖBA ausführen?

Diese weitreichende Tätigkeit darf nur von entsprechend befugten und auch qualifizierten Personen oder Unternehmen angeboten und erbracht werden. Dies sind in erster Linie Ziviltechniker, Ingenieurbüros oder Baumeister. Der eine Bauaufsicht Ausführende ist ausschließlich seinem Auftraggeber, sprich dem Bauherren verpflichtet und vertritt einzig dessen Interessen.

Was sind die Aufgaben?

Die örtliche Bauaufsicht kontrolliert und steuert die Bauausführung vor Ort. Sie vertritt Ihre Interessen und übt das Hausrecht auf der Baustelle aus. Dies umfasst unter anderem auch, dass jeder, der auf die Baustelle kommt, sich bei der Bauaufsicht zu melden und deren Anweisungen zu befolgen hat.

Es wird überwacht, ob das Gebäude in Übereinstimmung mit den Plänen in der vertraglich festgesetzten Qualität sowie unter Einhaltung der geltenden Vorschriften hergestellt wird. Die Bauaufsicht steuert das Zusammenwirken der beteiligten Unternehmen und achtet darauf, dass der Terminplan eingehalten wird.

Aufgaben im Überblick :

  • Einberufung von Baubesprechungen und Dokumentation jener
  • Überwachung der normmäßigen Ausführung
  • Prüfung und Freigabe von Detailplänen
  • Prüfung und Freigabe von Nachträgen
  • Prüfung von Aufmaßunterlagen
  • Prüfung und Freigabe von Rechnungen
  • Terminkoordination
  • Übernahem nach der Gewährleistung

Natürlich werden immer sämtliche Tätigkeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt.

Kontrolling

Die ÖBA nimmt laufend die Leistungen der auf dem Bau agierenden Firmen ab, stellt eventuelle Mängel fest und veranlasst deren Behebung. Außerdem übernimmt sie die Steuerung, Kontrolle und Optimierung von Kosten, Terminen und Qualitäten der Baustelle im Interesse und in Vertretung des Bauherren.

Achtung ÖBA ≠ Bauleitung

Während der Bauleiter im Normalfall für eine ausführende Firma tätig ist, handelt die Bauaufsicht ausschließlich im Auftrag und Interesse des Bauherrn. Dies kann mitunter zu Interessenskonflikten führen. Wesentlich ist auch die vertragliche Abgrenzung der Leistungen und Haftungen zwischen den ausführenden Unternehmen einerseits und dem Auftraggeber und dessen Vertretern andererseits. Die Abgrenzung wird wohl je nach gewählter Baustellen-Ablaufstruktur unterschiedlich sein.


Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aktualität übernommen. Haftungsansprüche, welche durch die Nutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Alle Leistungen die durch uns erbracht werden, entstehen in Kooperation mit namhaften dem Unternehmen nahestehenden Firmen.

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