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Energieausweis

Wohngebäude bestehen in der Rege aus konditionierten Bereichen und nicht konditionierten Bereichen. Konditioniert bedeutet nichts anderes, dass beheizt oder gekühlt wird. Der Energieausweis berücksichtigt generell nur die konditionierten Bereiche. Energieausweise für Wohngebäude enthalten den Heizwärmebedarf, den Warmwasser-Wärmebedarf, den Heiztechnik-Energiebedarf, den Endenergiebedarf und Empfehlungen für Verbesserungen. Verbesserungen werden jeweils spezifisch für das Objekt durch den Energieausweisersteller erstellt.  

 

Wesentliche Begriffe des Energieausweises

Referenz-Heizwärmebedarf (HWBRef)

Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung zu halten.

Endenergiebedarf (EEB)

Der Endenergiebedarf umfasst zusätzlich zum Heizenergiebedarf den Haushaltsstrombedarf bzw. den jeweils allfälligen Betriebsstrombedarf, Kühlenergiebedarf und Beleuchtungsenergiebedarf, abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich eines dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs. Der Endenergiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss (Lieferenergiebedarf).

Warmwasserwärmebedarf (WWWB)

Der Warmwasserwärmebedarf ist in Abhängigkeit der Gebäudekategorie als flächenbezogener Defaultwert festgelegt.

Defaultwert

Werte die durch die Norm festgelegt sind.

Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)

Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz Endenergiebedarf (Anforderung 2007).

Brutto-Grundfläche:

Wird auch als Bruttogeschoßfläche oder Bruttogrundrissfläche bezeichnet. Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Flächen inklusive der Wände (ohne Wände wäre es die Nettogeschoßfläche). Auf diesen Wert wird der jährliche Energiebedarf bezogen.

Länge, charakteristische (lc)

Maß für die Kompaktheit eines Gebäudes, dargestellt in Form des Verhältnisses des konditionierten Volumens V zur umschließenden Oberfläche A dieses Volumens. A/V Verhältnis

U-Wert

Der U-Wert beschreibt bei einem Bauteil (z.B. Wand oder Fenster) den Wärmedurchgang je Quadratmeter und Grad Temperaturunterschied zwischen innen und außen. Der U-Wert sollte also bei jedem Bauteil der thermischen Hülle möglichst niedrig sein. Im Energieausweis ist deshalb auch der mittlere U-Wert der Gebäudehülle angegeben.

 

Nähere Informationen finden Sie auch unter Österreichisches Institut für Bautechnik, und im Energieausweis- Vorlage- Gesetz. 

https://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien 

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