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Beweissicherung
Beweissicherung
Wann ist eine Beweissicherung erforderlich?
- vor Beginn einer benachbarten Baumaßnahme (Straßenbauarbeiten, Abbruch oder Unterfangung eines Gebäudes) als vorsorgliche Maßnahme
- nach Auszug eines Mieters, um den Zustand festzuhalten, damit schnell wieder weiter vermietet werden kann, sowie bei Wohnungsabnahmen
- nach Ende einer Baumaßnahme, um Veränderungen festzustellen
- bei Insolvenz einer Baufirma, um die erbrachte Leistung festzuhalten.

Welche Arten von Beweissicherungen gibt es?
- Aufnahme aller wesentlichen Bauschäden (mechanische Beschädigungen, Verunreinigungen, Feuchtschäden, Schimmel), optional mit einer Kostenschätzung für die Behebung der Schäden
- Aufnahme von Bauabschnitten
- Aufnahme aller Risse in Wänden und Decken und sonstigen Schäden, die durch Erschütterungen verursacht werden können. Hierbei können verschiedene Umfänge erforderlich sein:
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- Aufnahme des gesamten Gebäudes (je Hausnummer) durch Begehung aller Innenräume und örtliche Besichtigung der Fassaden und baulicher Außenanlagen mit Fotodokumentation in aussagekräftiger Form und mit schriftlichem Protokoll
- Aufnahme der Fassaden und baulichen Außenanlagen. Hierbei ist keine besondere Terminvereinbarung mit den Hausbesitzern erforderlich. (Allerdings werden gerade die in Innenräumen entstandenen Risse als erstes reklamiert.
- Durchführung einer Beweissicherung wie vor. Jedoch Erstellung der Fotodokumentation mit schriftlichem Protokoll nur im Bedarfsfall. (Dies ist zwar eine günstige Variante, die Erstbezahlung erfolgt jedoch ohne Erhalt eines Dokuments.)
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Warum Beweissicherung?
- Wenn es erforderlich ist, Bauzustände lückenlos festzustellen, ist eine Beweissicherung nötig. Denn oft ist es später nicht mehr möglich, den vergangenen Zustand beweissicher zu beschreiben. Hierzu ist der Sachverstand gefragt.
- Bei Schadensfällen, z.B. durch Erschütterungen benachbarter Baumaßnahmen, ist hinterher nicht mehr sicher abgrenzbar, welche Vorschäden bestanden haben. Somit können durch Beweissicherungen unberechtigte Schadensersatzforderungen abgewendet werden.
Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aktualität übernommen. Haftungsansprüche, welche durch die Nutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
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